Notdienst-Gebühr
Liebe Tierbesitzer,
Seit dem 14.Februar 2020 sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, für Untersuchungen im Notdienst eine zusätzliche Notdienst-Gebühr von EUR 50,00 + MwSt. abzurechnen.
Ausserdem ist jede tierärztliche Leistung mit mindestens dem 2-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abzurechnen.
Ihre Tierklinik am Kaiserberg