Apotheke
Allgemeine Informationen zum Umgang mit Arzneimitteln
Liebe Tierhalter,
um Missverständnissen vorzubeugen, möchten wir Sie im Folgenden über den Umgang mit Arzneimitteln informieren.
Abgabe von Arzneimitteln
Wir versuchen in unserer hauseigenen Apotheke ein möglichst großes Spektrum an Tierarzneimitteln und Futterergänzungsmitteln für Ihre Tiere auf Vorrat zuhalten. Leider ist es uns aufgrund der stetig steigenden Zahl von Arzneimitteln und Generika nicht möglich, sämtliche Medikamente zu bevorraten.
Außerdem treffen uns auch Lieferschwierigkeiten des Hersteller.
Auf Wunsch ist es uns aber möglich, Medikamente speziell für Ihr Tier zu bestellen oder für die Beschaffung in einer öffentlichen Apotheke zu rezeptieren. Ihre Anfrage oder Bestellung können Sie an Werktagen in der Zeit von 8 Uhr bis 14 Uhr telefonisch unter 0203/ 30 53 70 in Auftrag geben.
Wir möchten Sie in dem Zusammenhang darauf hinweisen, dass wir nach § 56a des Arzneimittelgesetzes alle rezept- und apothekenpflichtigen Arzneimittel ausschließlich für die in unserer Klinik behandelten Tiere abgeben bzw. rezeptieren dürfen.
Da wir keine öffentliche Apotheke im Sinne des Arzneimittelgesetzes sind, ist es uns nicht erlaubt, Rezepte von anderen Tierärzten einzulösen. Benötigen Sie dennoch notfallmäßig Medikamente, möchten wir Sie bitten, Ihr Tier mit schriftlichen Unterlagen zu dessen Krankheitsverlauf – wenn vorhanden – bei uns vorzustellen.
Umwidmung von Arzneimitteln
Prinzipiell sind wir durch das Arzneimittelgesetz verpflichtet, immer zunächst Medikamente, die in Deutschland oder der EU für Tiere zugelassen sind, einzusetzen. Benötigt Ihr Tier ein Medikament, das keine veterinärmedizinische Zulassung besitzt, so ist es uns nur im besonderen Ausnahme möglich, ein entsprechendes Medikament aus der Humanmedizin zu verwenden.
Sollten Sie Fragen zu den Angaben auf der Medikamentenverpackung haben, dann zögern Sie bitte nicht, uns darauf anzusprechen.
Rücknahme von Arzneimitteln
Medikamente, die einmal unsere Tierklinik verlassen haben können wir leider nur noch zur Entsorgung zurücknehmen. Ein Umtausch oder eine Erstattung sind ausgeschlossen, sogar bei ungeöffneter Verpackung!
Denn: Arzneimittel sind Waren besonderer Art. Ihre Lagerung muss jederzeit vorschriftsmäßig erfolgen, wofür unsere Klinik jedoch nach der Abgabe an sie als Tierhalter keine Gewährleistung mehr übernehmen darf.
Unser Tipp: Prüfen Sie deshalb, ob das richtige Medikament auf dem Rezept steht oder fragen Sie bei einer Erstverordnung den Tierarzt oder die Tiermedizinischen Fachangestellten, wofür das Arzneimittel bestimmt ist. So können Sie vor dem Verlassen unserer Tierklinik sicher sein, dass Sie das richtige Medikament für Ihr Tier mitnehmen.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis!
Ihr Team der Apotheke der Tierärztlichen Klinik am Kaiserberg.